Förderung Materialkosten - Sportequipment
Im Jahr 2026 unterstützt der Kreissportbund seine Mitgliedsvereine mit einem Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten und weiterem Sportequipment, das für Sport- und Gesundheitskurse sowie die Vereinsarbeit eingesetzt wird.
Förderzweck
Gefördert werden Anschaffungen von Sportgeräten und Sportequipment, die im Jahr 2026 getätigt wurden – z. B.
- Bälle und weiteres Trainingsmaterial
- Airtracks und andere Geräte für Turn-, Bewegungs- und Trainingsangebote
- Therabänder und vergleichbares Kleingerät für Sport- und Gesundheitskurse
- Minitrampoline und weitere Kleingeräte
- sonstiges Sportequipment, das für Sport- und Gesundheitskurse im Verein genutzt wird.
Förderhöhe
- Maximaler Zuschussbetrag: bis zu max. 200 € pro Verein
- Es werden tatsächlich entstandene und belegte Anschaffungskosten bezuschusst (z. B. durch Rechnungen oder Kassenbelege).
- Insgesamt stehen 10.000 € zur Verfügung
Verfahren
Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben – solange der Fördertopf reicht.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das Formular auf unserer Homepage:
Folgende Unterlagen sind über das Formular hochzuladen:
- Rechnung(en) bzw. Belege über die getätigten Anschaffungen (Datum 2026)
- Kurze Beschreibung der Anschaffung und ihres Einsatzes im Verein (z. B. für welche Sport- oder Gesundheitskurse die Geräte bzw. Materialien genutzt werden)
Frist
Die Einreichung ist möglich ab sofort bis spätestens 30. November 2026 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Kontakt
Bei Fragen zur Antragstellung:
Mail: vereine@ksb-wesel.de
Telefon: 02803-9329112
Hinweis: Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und bei Erfüllung aller Förderbedingungen.
Es kann nur ein Antrag pro Verein für die KSB-Ausschreibungen (entweder Reparaturkosten oder Materialanschaffungen) gestellt werden. Es darf keine Doppelfinanzierung aus anderen Förderprogrammen bestehen!