Förderung Reparaturkosten 2026
Im Jahr 2026 unterstützt der Kreissportbund seine Mitgliedsvereine mit einem Zuschuss zu notwendigen Reparaturmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen und Einrichtungen.
Förderzweck
Gefördert werden Reparaturkosten, die im Jahr 2026 entstanden sind – z. B.
- Instandsetzungen am Vereinsheim,
- Reparaturen an Sportanlagen oder Vereinsausstattung,
- kleinere Handwerksarbeiten zur Erhaltung der Vereinsinfrastruktur.
Förderhöhe
- Maximaler Zuschussbetrag: bis zu max. 200 € pro Verein
- Es werden tatsächlich entstandene und belegte Kosten bezuschusst (z. B. durch Handwerkerrechnungen, Materialbelege etc.).
- Insgesamt stehen 10.000 € zur Verfügung
Verfahren
- Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben – solange der Fördertopf reicht.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt online über das Formular auf unserer Homepage.
Folgende Unterlagen sind über das Formular hochzuladen:
- Rechnung(en) über die entstandenen Reparaturkosten (Datum 2026)
- Kurze Beschreibung der Maßnahme (Ort, Art der Reparatur, Nutzen für den Verein)
⏰ Frist
Die Einreichung ist möglich ab sofort bis spätestens 30. November 2026 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Kontakt
Bei Fragen zur Antragstellung:
Mail: vereine@ksb-wesel.de
Telefon: 02803-9329112
Hinweis: Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und bei Erfüllung aller Förderbedingungen.
Es kann nur ein Antrag pro Verein für die KSB-Ausschreibungen (entweder Reparaturkosten oder Materialanschaffungen) gestellt werden. Es darf keine Doppelfinanzierung aus anderen Förderprogrammen bestehen!