Ausschreibung "Zuschüsse zu Reparaturleistungen 2025 für Mitgliedsvereine"

Im Jahr 2025 unterstützt der Kreissportbund seine Mitgliedsvereine mit einem Zuschuss zu notwendigen Reparaturmaßnahmen an vereinseigenen Anlagen und Einrichtungen.

Förderzweck

Gefördert werden Reparaturkosten, die im Jahr 2025 entstanden sind – z. B.

  • Instandsetzungen am Vereinsheim,
  • Reparaturen an Sportanlagen oder Vereinsausstattung,
  • kleinere Handwerksarbeiten zur Erhaltung der Vereinsinfrastruktur.

Förderhöhe

  • Maximaler Zuschussbetrag: bis zu 200 € pro Verein
  • Es werden tatsächlich entstandene und belegte Kosten bezuschusst (z. B. durch Handwerkerrechnungen, Materialbelege etc.).
  • Insgesamt stehen 10.000 € zur Verfügung

Verfahren

  • Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben – solange der Fördertopf reicht bzw. bis max. 10.12.2025.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt online über das Formular auf unserer Homepage (s.unten)

Folgende Unterlagen sind über das Formular hochzuladen:

  1. Rechnung(en) über die entstandenen Reparaturkosten (Datum 2025) (PDF-Format)
  2. Aktueller Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (PDF-Format)

Frist

Die Einreichung ist möglich ab sofort bis spätestens 10. Dezember 2026 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

 

Hinweis: Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und bei Erfüllung aller Förderbedingungen.

 

Kontakt

Bei Fragen zur Antragstellung:

Denise Boymann

02803-9329112

vereine@ksb-wesel.de


 

 

Antrag Reparaturkosten 2025